Die Köpfe hinter einer deutschen Abzock-Webseite wurden am heutigen Nachmittag vom zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Hierbei handelt es sich um das erste Urteil in Deutschland, welches im Zusammenhang mit einer im Internet betriebenen Abo-Falle gefällt wurde.
Aus dem Urteil geht hervor, dass es sich um vollendeten gewerbsmäßigen Betrug bei den Machenschaften der drei Nachwuchsjuristen gehandelt hat. Gestartet wurde
die Internet-Abzocke im Jahre 2007. Mit den dubiosen Machenschaften, welche über die inzwischen nicht mehr verfügbare Internetseite fabrik-einkauf.com abgewickelt wurden, haben die Betreiber mehr als 130.000 Euro verdient.
Das Angebot wurde unter anderem in Form von Werbe-E-Mails bekannt gemacht. Die Empfänger sollte beispielsweise ein geschaltetes Gewinnspiel anlocken und zur Angabe ihrer Daten bewegen. Dafür haben die Betreiber 84 Euro pro Jahr in Rechnung gestellt.
Am heutigen Montag ist die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Göttingen zu einem Urteil gekommen. Die beiden Haupttäter wurden laut zu einer Freiheitsstrafe von 18 und 15 Monaten auf Bewährung verurteilt. Wegen Beihilfe wurde der dritte Kopf hinter der Abofalle zu sechs Monaten, ebenfalls auf Bewährung, verurteilt.