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Saturday, 4. February 2012
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Filter | Drucken |

Inzwischen gibt es eine Vielzahl verschiedener Techniken zur automatischen Erkennung und Entfernung von Spam im Postfach. Einige E-Mail-Programme wie z.B. der Mozilla Thunderbird, Eudora von Qualcom oder Microsoft Outlook haben integrierte, auf dem Bayesschen Filter basierende, selbstlernende Spamfilter, die Werbemails von vornherein aussortieren.


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Allerdings leiden die Filter unter ihren Fehlerraten: So werden häufig Spam-Mails nicht zuverlässig erkannt und gelangen trotzdem in den Posteingang, man spricht von „false negatives“. Auch der umgekehrte Fehler ist möglich: Erwünschte Mails können durch zu strenge Filter als Spam eingestuft werden (sogenannte „false positives“) und erreichen so den Empfänger unter Umständen nicht oder nur verzögert.

Lediglich gut konfigurierte Spamfilter, die individuell auf den Benutzer oder eine Benutzergruppe zugeschnitten sind, haben hohe Erfolgsquoten. In solchen Fällen lassen sich „false positives“ fast vollständig ausschließen und „false negatives“ auf 10 % bis unter 1 % drücken. Allerdings ist der Einmalaufwand dafür hoch und erfordert eine gewisse Erfahrung. Zudem muss der Filter ständig durch immer neue und verbesserte Methoden an die immer neuen Methoden der Spammer angepasst werden.

Filter haben das Manko, dass durch die besprochenen Fehlerraten (die immer vorhanden sind) der Benutzer die E-Mails, die herausgefiltert wurden, im Zweifelsfall noch einmal nachkontrollieren muss und damit der eigentliche Zweck des Filters sich lediglich darauf beschränkt, eine Vorauswahl für den Benutzer darzustellen. Umgekehrt muss dem Empfänger klar sein, dass auch die manuelle Filterung von E-Mails ein erhebliches Potential für „false positives“ aufweist. Es kann − speziell bei hohem E-Mail-Aufkommen − effektiver sein, sich auf einen guten Spamfilter zu verlassen, als „von Hand“ zu filtern.

Von der rechtlichen Seite gesehen ist das Filtern unter bestimmten Umständen kritisch: Filtert der Provider oder Arbeitgeber ohne Einwilligung des Empfängers, ist dies nach verbreiteter Rechtsprechung ein Straftatbestand (siehe dazu unten die rechtswissenschaftliche Literatur). Dieses Problem lässt sich in gewissen Grenzen umgehen, indem als Spam erkannte E-Mails bereits beim Empfang abgewiesen werden. Die E-Mail gilt dann nach überwiegender Auffassung als nicht zugestellt, der Absender bekommt eine Unzustellbarkeitsnachricht und kann somit das Problem beheben, umgehen oder den Empfänger auf andere Weise kontaktieren.

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